linuxkumpel hat geschrieben:Prüfung der Ehefähigkeit ist eben etwas mehr als ...

Das ist mir klar,
auch wenn das bei mir selber 24 Jahre zurückliegt und noch anders geregelt war (DDR-Familiengesetzbuch).
Mir ging es eher darum, mit welchem Duktus sich die Jurisdiktion in der heutigen Zeit noch auseinander setzt. Und weil wir gerade mal beim Thema
Ehe sind:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1588.html Der Paragraph ohne Namen: Jeder "Normalsterbliche" versteht beim Lesen dieser Zeilen nur "Bahnhof"...
Apropos "Bahnhof" und "Bahn" - auch dort lesen sich Gesetze oftmals spannend (§1):
http://www.gesetze-im-internet.de/ebkrg/BJNR006810963.htmlOder - man stelle sich nur vor, seinem Bienenschwarm
hinterher zufliegen, nur damit man ihn weiterhin sein Eigen nennen kann:
http://dejure.org/gesetze/BGB/961.html.

Auch hätte
Opa Hoppenstedt sicherlich ein anderes Weihnachtsgeschenk gewählt, wenn er gewusst hätte, dass u.U. darauf 5 Jahre Knast stehen können:
]1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...]
(2) Ebenso wird bestraft, wer [...]
3. eine nukleare Explosion verursacht
http://dejure.org/gesetze/StGB/328.htmlDa sage mal noch einer - Gesetzestexte seien uninteressant und langweilig...
@Alf1967: Ich bin (zum Glück) nicht der Verfasser dieser Zeilen - ich habe auch nur zitiert.
