Was es ferner zu beachten gibt...

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Es wird um die Einhaltung der Regeln gebeten

Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon Pitti » Jun 12th, '13, 23:18

Die einen haben es noch vor sich, die anderen sind froh, es hinter sich gebracht zu haben: Die Eheschließung.
Nun könnten ja bei manchen trotzdem eventuelle Zweifel entstehen, ob das ausgesprochene "Ja-Wort" tatsächlich eine richtige Entscheidung war - keine Sorge - auch dafür gibt es eine Lösung:

(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn
1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;

Nachzulesen unter : http://dejure.org/gesetze/BGB/1314.html

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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon linuxkumpel » Jun 13th, '13, 19:01

Willst Du, dass ein Standesbeamter antwortet? :o Prüfung der Ehefähigkeit ist eben etwas mehr als ... ;)
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon Alf1967 » Jun 13th, '13, 21:03

Pitti hat geschrieben:ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit ... befand;
ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;

Ich frage mich grade wie ein Bewußtloser JA sagen kann und wie jemand nicht wissen kann daß es sich um eine Eheschließung handelt wenn er im Standesamt JA sagt. :?
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon Pitti » Jun 13th, '13, 22:11

linuxkumpel hat geschrieben:Prüfung der Ehefähigkeit ist eben etwas mehr als ... ;)

Das ist mir klar,
auch wenn das bei mir selber 24 Jahre zurückliegt und noch anders geregelt war (DDR-Familiengesetzbuch).

Mir ging es eher darum, mit welchem Duktus sich die Jurisdiktion in der heutigen Zeit noch auseinander setzt. Und weil wir gerade mal beim Thema Ehe sind: http://dejure.org/gesetze/BGB/1588.html
Der Paragraph ohne Namen: Jeder "Normalsterbliche" versteht beim Lesen dieser Zeilen nur "Bahnhof"...

Apropos "Bahnhof" und "Bahn" - auch dort lesen sich Gesetze oftmals spannend (§1):
http://www.gesetze-im-internet.de/ebkrg/BJNR006810963.html

Oder - man stelle sich nur vor, seinem Bienenschwarm hinterher zufliegen, nur damit man ihn weiterhin sein Eigen nennen kann: http://dejure.org/gesetze/BGB/961.html. Bild


Auch hätte Opa Hoppenstedt sicherlich ein anderes Weihnachtsgeschenk gewählt, wenn er gewusst hätte, dass u.U. darauf 5 Jahre Knast stehen können:
]1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, [...]
(2) Ebenso wird bestraft, wer [...]
3. eine nukleare Explosion verursacht
http://dejure.org/gesetze/StGB/328.html

Da sage mal noch einer - Gesetzestexte seien uninteressant und langweilig...

@Alf1967: Ich bin (zum Glück) nicht der Verfasser dieser Zeilen - ich habe auch nur zitiert. Bild
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon man-draker » Jun 14th, '13, 05:36

Pitti hat geschrieben:Mir ging es eher darum, mit welchem Duktus sich die Jurisdiktion in der heutigen Zeit noch auseinander setzt. Und weil wir gerade mal beim Thema Ehe sind: http://dejure.org/gesetze/BGB/1588.html
Der Paragraph ohne Namen: Jeder "Normalsterbliche" versteht beim Lesen dieser Zeilen nur "Bahnhof"...

Dir ist schon klar, dass einzelne Paragraphen noch original Formulierungen von 1896 sind?
http://de.wikipedia.org/wiki/BGB
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon Pitti » Jun 14th, '13, 06:50

man-draker hat geschrieben:Dir ist schon klar, dass einzelne Paragraphen noch original Formulierungen von 1896 sind?

Aber sicher doch! Deswegen ja auch:
die Jurisdiktion in der heutigen Zeit noch auseinander setzt.

... und zur Veranschaulichung:
***Sarkasmusmodus an***
Da sage mal noch einer - Gesetzestexte seien uninteressant und langweilig...
***Sarkasmusmodus aus***


Ich hoffe, jetzt kommt es deutlicher herüber... Bild
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon Alf1967 » Jun 14th, '13, 08:55

Pitti hat geschrieben:@Alf1967: Ich bin (zum Glück) nicht der Verfasser dieser Zeilen - ich habe auch nur zitiert. Bild

Das war mir auch klar. Trotzdem stellt sich mir die Frage nach der technischen Umsetzung bei einem Bewußtlosen und ich habe nicht erwartet das du sie beantworten kannst.
Gruß
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon Pitti » Jun 14th, '13, 09:15

Eventuell weiß da ja linuxkumpel eine Antwort, denn
linuxkumpel hat geschrieben:Willst Du, dass ein Standesbeamter antwortet? :o

könnte uns dort vielleicht weiterbringen.
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon jkowalzik » Jun 14th, '13, 22:12

Pitti hat geschrieben: 2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
So, und nun traut euch! Bild

Hallo!
Dieser § des BGB ist absolut notwendig.
Stell dir mal vor, du machst in den Emiraten einen sonnigen Urlaub (ohne Hochwasser) ;) :D :lol:
...und dann hast du ein elementares Bedürfnis und besuchst ein Etablissement. Nur den, den du für einen Türsteher gehalten hast, das war ein Imam und seine freundliche Ansprache eine Hochzeit. Die Einheimischen kennen das Prozedere beim raus gehen.....
Ohne § 1314 bist du der gelackmeierte :D
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon alf » Jun 14th, '13, 22:39

jkowalzik hat geschrieben:Ohne § 1314 bist du der gelackmeierte :D

Die Frag ist, ob in dem von dir konstruierten Fall das BGB überhaupt greift :)
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon Pitti » Jun 14th, '13, 22:55

jkowalzik hat geschrieben:Nur den, den du für einen Türsteher gehalten hast, das war ein Imam und seine freundliche Ansprache eine Hochzeit.

Ich denke mal, um diesen Unterschied nicht zu bemerken, muss man so sternhagelvoll sein, dass wohl eher der Punkt 1 (Bewusstlosigkeit) in Betracht kommen würde. Allerdings stellt sich dann die Frage, wo bekommt man dort unten den Alkohol her und vor allem in der dafür notwendigen Menge?
Bild
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon alf » Jun 14th, '13, 23:09

Pitti hat geschrieben:Allerdings stellt sich dann die Frage, wo bekommt man dort unten den Alkohol her und vor allem in der dafür notwendigen Menge?

Das ist nicht so sehr das Problem; in Hotels mit internationalem Publikum ist auch auf der arabischen Halbinsel Alkoholkonsum durchaus üblich. (und wird auch nicht bestraft solange du dich in dieser Herberge aufhältst).
Zum eigentlichen Problem: da scheint unser Staat tatsächlich die Hand über uns zu halten, Artikel 13 EGBGB. :)
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon Pitti » Jun 14th, '13, 23:18

alf hat geschrieben:Das ist nicht so sehr das Problem; in Hotels mit internationalem Publikum ist auch auf der arabischen Halbinsel Alkoholkonsum durchaus üblich.

Da - ja. Dort steht ja auch der Türsteher und nicht der Imam; denn dort, wo sich der letztere i.d.R. aufhält, sollte das deutlich schwieriger sein.
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon alf » Jun 14th, '13, 23:26

Na ja, was der Jürgen meint ist war scheinlich folgendes. du ziehst dir im Hotel ne Flasche Scotch rein und und gehst dann auf Tour. Da dürfte es dann schon schwer fallen die verschiedenen Würdenträger auseinanderzuhalten, da man ja mit der Kultur nicht so vertraut ist(mit dem Rest schon) :D
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon Alf1967 » Jun 14th, '13, 23:32

alf hat geschrieben:Zum eigentlichen Problem: da scheint unser Staat tatsächlich die Hand über uns zu halten, Artikel 13 EGBGB. :)

Naja, wenn ich mir manche Urteile anschaue: http://www.gerichtsentscheidungen.berli ... true&bs=10

Und ich habe auch mal von einem Urteil gehört, da hat einer im besoffenen Kopf im Las Vegas kurzentschlossen geheiratet und das deutsche Gericht hat gesagt, daß die Ehe gilt. Ich weiß zwar nicht wie man so besoffen sein kann, daß man mal kurz heiratet, aber ging vor Jahren durch die Presse.
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon Pitti » Jun 14th, '13, 23:33

alf hat geschrieben:du ziehst dir im Hotel ne Flasche Scotch rein und und gehst dann auf Tour.

... und wenn du den Preis der Flasche erfährst, bist Du auch gleich wieder nüchtern. Bild
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon alf » Jun 14th, '13, 23:38

Pitti hat geschrieben:... und wenn du den Preis der Flasche erfährst, bist Du auch gleich wieder nüchtern. Bild
ÖHm, wenn du dir den Urlaub da gönnen kannst, fällt das wohl kaum noch ins Gewicht( ich für meien Teile investiere lieber in 20 Flaschen Single Malt vor Ort als eine Woche in Dubai) :D
Zuletzt geändert von alf am Jun 14th, '13, 23:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon alf » Jun 14th, '13, 23:48

Alf1967 hat geschrieben:Naja, wenn ich mir manche Urteile anschaue:


Deshalb wählte ich ja den Konjunktiv(Zitat: da scheint unser Staat tatsächlich die Hand über uns zu halten,) und stellte bei Jürgens Beitrag die Frage in den Raum in wie weit das BGB im konkreten Fall denn überhaupt anwendbar ist.
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon jkowalzik » Jun 15th, '13, 12:34

alf hat geschrieben:Deshalb wählte ich ja den Konjunktiv(Zitat: da scheint unser Staat tatsächlich die Hand über uns zu halten,) und stellte bei Jürgens Beitrag die Frage in den Raum in wie weit das BGB im konkreten Fall denn überhaupt anwendbar ist.


Hallo!
Konjunktiv ist immer gut, denn (als Schiffbrüchiger) auf hoher See und vor einem deutschen Gericht "befindet man sich immer in Gottes Hand!". Steigerung ist möglich: "bayerisches Gericht"! :lol: :lol: :lol:
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon wobo » Jun 15th, '13, 13:02

Zumindest in Hinsicht auf den Ausgang des jeweiligen Prozesses darf man in diesem Zusammenhang die Klarheit der Urteile der in Zeiten der Inquisition üblichen "Gottesgerichte" lobend erwähnen! Du wusstest sowohl als Ankläger als auch als Angeklagter schon zu Anfang des Prozesses, wie die Sache ausgehen wird. Eine solche Vorgehensweise gibt allen, insbesondere auch dem Volk ein starkes Gefühl der Rechtssicherheit, was ja heutzutage von vielen schmerzlich vermisst wird.
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon Alf1967 » Jun 15th, '13, 13:54

wobo hat geschrieben:in Zeiten der Inquisition üblichen "Gottesgerichte" wusstest sowohl als Ankläger als auch als Angeklagter schon zu Anfang des Prozesses, wie die Sache ausgehen wird.

Nicht ganz. Du wußtest nicht wo du anschließend bist. Weil, wenn du unter gegangen bist, bist du nach oben gefahren, wenn du dich über Wasser halten konntest bist du spater nach unten gefahren. Zumindestens nach dem Glauben der Leute damals. :mrgreen:
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Re: Was es ferner zu beachten gibt...

Beitragvon wobo » Jun 15th, '13, 17:18

Das galt nur für doe Leute, die an ein "oben / unten" nach dem Tod glaubten. Dieser Glaube aber wurde ja in weiser Voraussicht bereits während der Voruntersuchung in eine Hoffnung auf eine schnelle Beendigung des Lebenszustandes umgewandelt. Gestern wie heute kam und kommt es bei jedem Prozess auf eine gut strukturierte und wirkungsvolle Prozessvorbereitung an, wobei auch hier wieder die damalige Handhabung sehr viel wirkungsvoller war. Heute sieht man sowohl in Teilen der USA als auch anderen modernen Administrationen wie lebendig das Bewusstsein für Tradition und althergebrachte Paradigmen geblieben oder wieder geworden ist.
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