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DVDs anschauen - Rechtsinterpretationsversuche libdvdcss

BeitragVerfasst: Sep 8th, '12, 20:08
von jkowalzik
Oli hat geschrieben:- Einen Haken bei "Tainted Release" und einen bei "Tainted Update" setzen

obgr_seneca hat geschrieben:Und dann den Filter von "Pakete mit GUI" auf "alle Pakete umstellen"...


Hallo!

Wer stellt solche Fragen :?
Die arme Sau, die sich nicht so auskennt :? :oops:
Warum könnte das nicht schon voreingestellt sein, man wird ja auch nach Sprache (und damit Land) gefragt, da könnte dann "er/sie/es darf" bzw. ".....darf nicht" vorentschieden werden.
Ich behaupte mal, dass die Hardcore-Anwender "freier" Software die versierteren sind um "tainted" ab zu wählen, als einer der sich in das Abenteuer "LINUX" stürzt, um dann festzustellen, dass "die schönen Dinge des Lebens" nur über Hürden zu erreichen sind.
Gruß
J.

Re: DVDs anschauen

BeitragVerfasst: Sep 9th, '12, 08:49
von wobo
jkowalzik hat geschrieben:Warum könnte das nicht schon voreingestellt sein, man wird ja auch nach Sprache (und damit Land) gefragt, da könnte dann "er/sie/es darf" bzw. ".....darf nicht" vorentschieden werden.

Wenn Du eine automatische Regelung entsprechend des ausgesuchten Landes (nicht der Sprache!) haben möchtest, musst Du ja wissen, welche jeweils korrekt ist. Da es eine solche Liste nicht gibt kann es auch keine automatische Lösung geben. In einem solchen Fall ist dann nur die Opt-in-Lösung möglich.

Re: DVDs anschauen

BeitragVerfasst: Sep 9th, '12, 13:40
von doktor5000
wobo hat geschrieben:In einem solchen Fall ist dann nur die Opt-in-Lösung möglich.


Wenn ich micht recht erinnere, arbeitet Thierry an der Implementation einer solchen, für den Installer.

Re: DVDs anschauen

BeitragVerfasst: Sep 9th, '12, 20:37
von jkowalzik
Hallo!

Nachdem ich mich hier noch einmal schlau gemacht habe: http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-in fände ich das wirklich gut. Alles andere würde weniger versierte einfach von den "süßen Früchten" fern halten. Die "Macher" kennen jedes Schlupfloch zum schmalen Pfad über "legal -- illegal -- sch***egal".

Apropos, DVD. Auf jeder steht der Popanz "verleihen verboten", was nicht drauf steht, dass z.B. jede Stadtbücherei DVD's verleihen darf, selbst einen EURO als Unkostenbeitrag für Kontrolle des Verleihs und der Rückgabe der Medien erheben darf, völlig legal. Also warum nicht am LINUX-PC DVD ansehen?
Gruß
J.

Re: DVDs anschauen

BeitragVerfasst: Sep 9th, '12, 21:33
von wanne
Naja, das hat mit der absolut absurden Rechtslage zu tun, dass das Vervielfältigen/Verleihen zum privaten Gebauch legal ist das Brechen eines (wirksamen) Kopierschutzes aber nicht.
Beim Angucken von ner DVD unter linux macht man genau das Gegenteil, man vervielfältigt die DVD nicht aber man bricht den Kopierschutz. => Falls CSS wirksam ist das angucken illegal
Kopiert man dagegen eine DVD mit dd ist das legal. Man vervielfältigt zwar, bricht aber den Kopierschutz nicht. => legal.

Re: DVDs anschauen

BeitragVerfasst: Sep 10th, '12, 05:41
von wobo
doktor5000 hat geschrieben:
wobo hat geschrieben:In einem solchen Fall ist dann nur die Opt-in-Lösung möglich.

Wenn ich micht recht erinnere, arbeitet Thierry an der Implementation einer solchen, für den Installer.

Ja, das gilt aber (wie Du schon sagst) nur für die Option "Haben Sie noch weitere Medien?" im Installer. Wenn man dort "Http" oder "FTP" angibt, wird der Quellensatz mit Mirrorlist eingefügt, wobei weder non-free noch tainted aktiviert sind. Hier fehlen die Optionskästchen, um diese beiden Zweige nach Wunsch aktivieren zu können.

Re: DVDs anschauen

BeitragVerfasst: Sep 10th, '12, 16:40
von jkowalzik
wanne hat geschrieben: => Falls CSS wirksam ist das angucken illegal


Hallo!
Das Thema ist viel verzwickter als du denkst.
Erst mal ein Beispiel vorne weg: Wer kennt sie nicht die Überfalle (http://www.gah.de/de/produkte/175/82/) Da kannst du entweder einen krummen Nagel rein stecken oder ein Vorhängeschloss dran tun. Kommt ein Dieb, dann steht Im Strafgesetzbuch "das ist ein Einbruch", schnappt man den Dieb aber nicht, dann greift bei der Versicherung nicht das StGB sondern das BGB und das bedeutet, dass du doch möglicherweise mehr als den Nagel zum Sichern hättest benutzen müssen.
Soviel zum Thema "Wirksamkeit" .
Wenn ich allerdings nicht als Dieb komme und "den Nagel ziehe", sondern als Opa, der den Ball der Enkelkinder vom Nachbargrundstück zurückholen will, dann bin ich laut Strafgesetz kein Einbrecher, sondern allenfalls ein Störer. Bis zu einem gewissen Grad muss jeder Störung dulden, immer dann wenn kein Schaden davon ausgeht.
Soviel zum Thema "mit Linux und CSS eine DVD ansehen".
Die Industrie müsste da schon auf das dünne Eis des BGB treten um die Wirksamkeit von CSS zu beweisen, vor allem vor dem Hintergrund, dass sie von einem Teenager bloß gestellt wurden. Mit "wirtschaftlichem Schaden" können sie ja nicht argumentieren, denn die DVD ist ja gekauft und wegen DVD's wird garantiert nicht der Eigentums-Begriff im BGB geändert.
Gruß
J.

Re: DVDs anschauen

BeitragVerfasst: Sep 10th, '12, 16:57
von man-draker
jkowalzik hat geschrieben:diverse laienjuristische Ausführungen

Der Schritt zum StGB geht über das UrhG. Warum lässt du das völlig außen vor?
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__95a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html

http://www.linux-magazin.de/Heft-Abo/Ausgaben/2007/09/Recht-einfach

So lange dir nicht letztinstanzliche deutsche Gerichte bescheinigen, dass CSS nicht "wirksam" iSd § 95a UrhG ist, bewegst du dich auf rechtlich dünnem Eis.

(Das sagt natürlich nichts über die Wahrscheinlichkeit aus, in Konflikt mit der Urheberrechtsindustrie zu geraten, wenn du zu Hause DVD mit einem nicht lizenzierten Player anschaust.)

Re: DVDs anschauen

BeitragVerfasst: Sep 10th, '12, 21:21
von jkowalzik
man-draker hat geschrieben:Der Schritt zum StGB geht über das UrhG. Warum lässt du das völlig außen vor?


Hallo!
Was steht den in den §§ 95a und 108b?
Es wird bestraft, wenn sie der
Herstellung, die Einfuhr, die Verbreitung, der Verkauf, die Vermietung, die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung und der gewerblichen Zwecken dienende Besitz von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die ....
(gewerblichen Zwecken dienen) oder..
...in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk..(ermöglichen) ...verbreitet, zur Verbreitung einführt, sendet, öffentlich wiedergibt oder öffentlich zugänglich macht...

Dieses wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Aber nur:
....wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter
persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht,


Irgend eine Instanz hat ein Interesse, das so unklar wie möglich zu halten, da kann man so schön DeCSS mit dem Diebstahl von Filmen oder Musik auf eine Stufe stellen.
Gruß
J.

Re: DVDs anschauen

BeitragVerfasst: Sep 11th, '12, 01:54
von wobo
Du machst genau das, was die Industrie will: Du diskutierst ohne Rechtssicherheit im freien Raum. Solange niemand eine Klage gegen die Verwendung der libdvdcss durch alle Instanzen jagt, bleibt der Mythos von der Illegalität der Verwendung dieser Technologie bestehen. Daher hat niemand ein Interesse an einer Klärung.

Re: DVDs anschauen

BeitragVerfasst: Sep 11th, '12, 15:41
von jkowalzik
wobo hat geschrieben:Du machst genau das, was die Industrie will: Du diskutierst ohne Rechtssicherheit im freien Raum.

Hallo!
Nur die Richtung ist eine andere: Industrie "Illegal" -- meine: "sch***egal"
wobo hat geschrieben:Solange niemand eine Klage gegen die Verwendung der libdvdcss durch alle Instanzen jagt, bleibt der Mythos von der Illegalität der Verwendung dieser Technologie bestehen.
Ja, weil mir das am "Körper-Teil" vorbei geht sehe ich und alle anderen keinen Grund und die Industrie ist zufrieden, dass sie mit einem Mythos lebt.
wobo hat geschrieben: Daher hat niemand ein Interesse an einer Klärung.

Du sprichst ein großes Wort gelassen aus :P
Gruß
J.

Re: DVDs anschauen

BeitragVerfasst: Sep 11th, '12, 19:28
von wobo
Leute wie Du und ich gehen der Industrie doch völlig am gluteus maximus vorbei. Zielgruppe sind die vielen Lewute, denen sie mit dem Smokescreen ein Gefühl von Unsicherheit oder gar Schuldgefühl einjagen können. Deswegen sind sie an einer Klärung garnicht interessiert, da könnte ja Rechtssicherheit entstehen und zwar zu Ungunsten der Industrie!

Re: DVDs anschauen - Rechtsinterpretationsversuche libdvdcss

BeitragVerfasst: Sep 11th, '12, 20:00
von doktor5000
Hab das ganze offtopic-Zeug mal ausgegliedert ...