Was es ferner zu beachten gibt...

Die einen haben es noch vor sich, die anderen sind froh, es hinter sich gebracht zu haben: Die Eheschließung.
Nun könnten ja bei manchen trotzdem eventuelle Zweifel entstehen, ob das ausgesprochene "Ja-Wort" tatsächlich eine richtige Entscheidung war - keine Sorge - auch dafür gibt es eine Lösung:
Nachzulesen unter : http://dejure.org/gesetze/BGB/1314.html
So, und nun traut euch!
Nun könnten ja bei manchen trotzdem eventuelle Zweifel entstehen, ob das ausgesprochene "Ja-Wort" tatsächlich eine richtige Entscheidung war - keine Sorge - auch dafür gibt es eine Lösung:
(2) Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn
1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand;
2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt;
Nachzulesen unter : http://dejure.org/gesetze/BGB/1314.html
So, und nun traut euch!
