man-draker hat geschrieben:pinguin355 hat geschrieben:Die große Herstellern werden wohl Microsoft folgen
Mit dem Ergebnis, dass?
Die sich in einer Rechtlichen Grauzone Bewegen.doktor5000 hat geschrieben:Dir ist bewusst dass es DVD-Player auch für Linux gibt
Das Abspielen von Blurays* auf nicht lizenzierten Geräten ist ein Umgehen des Kopierschutzes und somit mittlerweile auch in Dt. illegal. PUNKT.doktor5000 hat geschrieben:und kürzlich erst eine Bibliothek für Blurays rausgekommen ist?
Hardwarebeschleunigung von Videos gab's schon vor flash. Sprich schon Jahre vor der Version 11. Nebenbei war das dann wirklich Platforumunabhängig.doktor5000 hat geschrieben:es kam für immer mehr Plattformen und immer besserer Qualität heraus, man vergleiche mal Flash 9 und 11. Hardwarebeschleunigung und sonstige sehr nützliche hinzugekommene
Anteilsmäßig nicht: http://www.wired.com/magazine/wp-conten ... chart2.jpgdoktor5000 hat geschrieben:Das letztere ist Unfug, es gibt heute noch genausoviel P2P wie früher, vielleicht sogar mehr.
Also bei mir ist der Computerbildschirm größer als der Fernseher (Abgesehen davon das es Idiotisch ist neben seinem Rechner nochmal ein Hochleistungsgerät zum Lesen von Blurays zu haben.)wobo hat geschrieben:ich sehe aber auch keinen Sinn darin, solche Produkte am limitierten Computer-Bildschirm anzusehen.
Ich habe Beispiele gewählt auf die man jetzt zurückblicken kann und objektiver beurteilen. Bei aktuellen Entwicklungen ist ja nicht abzusehen welche Auswirkungen das hat. Darum ging es mir ja: Aktuelle Entwicklungen bewerten indem man guckt was in der Vergangenheit passiert ist.wobo hat geschrieben:Alle angeführten Punkte laufen unter "Es war einmal"
Wenn Du das sagst....hast Du dazu eine juristisch relevante Quelle? Meiner Auffassung nach ist das eine rechtliche Grauzone (ebenso wie die angebliche Illegalität der libdvdcss) - aber warum ist das so? Unternehmen (insbesondere die aus der Musik- und Filmindustrie) sind doch sonst nicht scheu, vor Gericht zu ziehen. Warum hat also noch nie eines dieser Unternehmen einen entsprechenden Fall vor Gericht gebracht und damit Klarheit geschaffen? Ich habe dafür nur eine Erklärung: Weil sie befürchten, dass die Rechtsprechung zu ihren Ungunsten entscheidet und sie deswegen in Zukunft neimanden mehr unter Druck setzen können.wanne hat geschrieben:Das Abspielen von Blurays* auf nicht lizenzierten Geräten ist ein Umgehen des Kopierschutzes und somit mittlerweile auch in Dt. illegal. PUNKT.
Ebenso unsinnig ist es aber, eine BlueRay mit dem entsprechenden Qualitätsanspruch auf Geräten anzusehen, die nicht dafür gedacht sind. Meinen 26"-Monitor halte ich dafür für ungeeignet. Wenn ich schon mehr Geld als für eine normale DVD hinlege, dann will ich doch auch den entsprechenden Genuss daraus ziehen.Also bei mir ist der Computerbildschirm größer als der Fernseher (Abgesehen davon das es Idiotisch ist neben seinem Rechner nochmal ein Hochleistungsgerät zum Lesen von Blurays zu haben.)
Und warum machst Du das nicht, bzw. warum ziehst Du nicht den richtigen Schluss aus der richtigen Feststellung? Wenn ich auf falsches Vorgehen zurückblicke und feststelle, dass sich das besagte Vorgehen tatsächlich als falsch herausgestellt hat und aus diesem Grund eingestellt oder korrigiert wurde, dann beweist mir das doch die positive Entwicklung, dass sich eben nicht alle (aus unserer Sicht negativen) Pläne auf Dauer etablieren lassen. Und genau darum geht es hier. Der Prof würde Q.E.D. darunter setzen.Ich habe Beispiele gewählt auf die man jetzt zurückblicken kann und objektiver beurteilen.
wanne hat geschrieben:Die sich in einer Rechtlichen Grauzone Bewegen.doktor5000 hat geschrieben:Dir ist bewusst dass es DVD-Player auch für Linux gibt
libdvdscc ist was anderes, das ist grauenhafte crypto und man braucht nur "Spielzeug" um das zu umgehen. Aber für BluRay ist das doch relativ eindeutig:wobo hat geschrieben:Wenn Du das sagst....hast Du dazu eine juristisch relevante Quelle? Meiner Auffassung nach ist das eine rechtliche Grauzone (ebenso wie die angebliche Illegalität der libdvdcss)
Quelle? AACS sollte niemals auf Geräten laufen auf denen ein Signal abgefangen werden kann. Mit X kann man es sogar übers Netzwerk ziehen... Kann mir nicht vorstellen das Fluendo eine Lizenz (einen Key) bekommt. (Außer den von wo anders illegal geklauten) Wenn dann haben sie AACS aufgegeben und versuchen's jetzt mit BD+man-draker hat geschrieben:Es gibt inzwischen auch welche (z.B. von Fluendo) mit offizieller Lizenz. (Dafür natürlich kostenpflichtig und Closed Source.)
wanne hat geschrieben:Quelle? AACS sollte niemals auf Geräten laufen auf denen ein Signal abgefangen werden kann. Mit X kann man es sogar übers Netzwerk ziehen... Kann mir nicht vorstellen das Fluendo eine Lizenz (einen Key) bekommt. (Außer den von wo anders illegal geklauten) Wenn dann haben sie AACS aufgegeben und versuchen's jetzt mit BD+man-draker hat geschrieben:Es gibt inzwischen auch welche (z.B. von Fluendo) mit offizieller Lizenz. (Dafür natürlich kostenpflichtig und Closed Source.)
Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind, geschützte Werke oder andere nach diesem Gesetz geschützte Schutzgegenstände betreffende Handlungen, die vom Rechtsinhaber nicht genehmigt sind, zu verhindern oder einzuschränken. Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird.
wanne hat geschrieben:Quelle? AACS sollte niemals auf Geräten laufen auf denen ein Signal abgefangen werden kann.man-draker hat geschrieben:Es gibt inzwischen auch welche (z.B. von Fluendo) mit offizieller Lizenz.
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